Barrierefreiheitserklärung nach BFSG
![]() Barrierefreiheitserklärung auf www.kfz-technik-gross.de ![]() 1. Zuständiges Unternehmen für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §14 Abs.1 BFSG ist: ![]() Harry Groß Hauptstr. 1A 67724 Gonbach ![]() Web: www.kfz-technik-gross.de Mail: kontakt@kfz-technik-gross.de ![]() Tel. 06302 983317 ![]() 2. Grundlage der Barrierefreiheitserklärung: Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ist, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt. 3. Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung: - Die Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kleinunternehmen im Sinne von §2 Nr.12 BFSG mit maximal 10 Vollzeit-Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Jahresumsatz. - Eindeutige Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für rein informative Websiten, mit nur allgemeinen Kontaktdaten 4. Perspektive zur Barrierefreiheitsentwicklung Auch ohne die unbedingte Vorschrift zur Barrierefreiheitserklärung ist es in unserem Interesse die Vorgaben der Barrierefreiheitsverordnung anzuwenden, um die Nutzerfreundlichkeit der Website bestmöglich zu realisieren. > Design & Hosting: IT & Web-Service Friedrich Schnebele
|